Allgemeine Auftragsbedingungen
General Conditions of Contract
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin Jiang Liu (nachfolgend als Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung verbindlich anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, sowie für künftige Geschäfte. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen.
1) Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers.
2) Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Alle Aufträge werden sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausführung der Auftragsleistung.
1) Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen Korrekturabzug zu überlassen. Erfolgt das nicht, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung für den Text.
2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
3) Bei Dolmetschauftrag hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.
4) Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält die Auftragnehmerin vom Kunden keine Fachterminologie, relevanten Unterlagen, Informationen oder anders lautende Anweisungen, so wählt sie bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version.
5) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
1) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundenseitige Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
2) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
DDie Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
1) Die Vergütung ist innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
2) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist.
3) Ein Eilzuschlag von 10-30% wird erhoben wenn die Übersetzung dringen benötigt wird. Das gilt auch für notwendige Arbeitszeiten zwischen 18 und 8 Uhr bzw. am Feiertag und Wochenende.
4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
11) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
2) Die Auftragnehmerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Impressum • © Jiang Liu • www.uebersetzen-chinesisch.de • Stand 02.2023